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Was bleibt vom Schweizer Bankgeheimnis?

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Was bleibt vom Schweizer Bankgeheimnis?
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Das Schweizer Bankgeheimnis ist unter Dauerbeschuss. Die Angriffe erfolgen dabei nicht von innen, sondern vom Ausland.

EU und USA wollen an das unversteuerte Vermögen auf Schweizer Konten heran und verlangen dazu von den Schweizer Banken die Preisgabe von Geschäftsdaten und Informationen. Eine kleine Bestandsaufnahme.

Angriff auf das Schweizer Bankgeheimnis durch die USA

Das Gesetz zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA, kurz „Lex USA“, ist gescheitert. Am Dienstag erteilte der Nationalrat der Vorlage mit 126 zu 67 Stimmen eine deutliche Abfuhr – am Mittwoch zum zweiten Mal mit 123 zu 63 Stimmen. Das Gesetz ist damit endgültig vom Tisch. Der Ständerat hatte der Vorlage zuvor zweimal zugestimmt.

Mit dem Gesetz soll die rechtliche Grundlage für eine Kooperation zwischen Schweizer Banken und US-amerikanischen Behörden geschaffen werden. Zur Bekämpfung von Schwarzgeldgeschäften sollen die Schweizer Banken Daten von Bankmitarbeitern, Treuhändern und Anwälten sowie Abschleicherlisten an die USA herausgeben, ohne sich nach Schweizer Recht strafbar zu machen. Kundendaten sind dabei allerdings tabu.

Im Gegenzug wird den Schweizer Banken das Ausbleiben von Strafverfolgung durch die USA in Aussicht gestellt. Die betroffenen Banken könnten sich zudem mit Bussen freikaufen. In Kraft treten soll das Gesetz nach dem Willen der USA eigentlich am 1. Juli.

Doch daraus wird erst einmal nichts. Die Nationalräte begründeten Ihre Ablehnung des Gesetzes mit vielfältigen Einwänden. Ein solches Gesetz würde andere Länder zu Ähnlichem ermutigen. Rechtsstattliche Prinzipien würden verletzt. Zudem kritisierten die Abgeordneten, dass sie nicht über Details informiert wurden.

Das Nein des Parlaments zur „Lex USA“ ist eine schallende Ohrfeige für Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Neben dem Bundesrat sprechen sich in der Schweiz der Ständerat und Kantonalvertreter, aber auch Bankenvertreter für das Gesetz aus. Die Banken hoffen wohl, den Streit mit den USA rasch beilegen und sich einer drohenden Strafverfolgung durch die US-Justiz entziehen zu können.

Vorerst bleibt also alles beim Alten: Bevor Schweizer Banken mit US-Behörden kooperieren – sprich Bankdaten liefern –, müssen sie beim Bundesrat eine Bewilligung einholen. Eine solche Bewilligung sprach der Bundesrat in einem Entscheid vom 4. April 2012 gegenüber 14 Banken (u.a. CS, HSBC, Julius Bär) aus, die im Visier von US-Behörden stehen.

Durch die Bewilligung soll die Datenherausgabe an das US-Justizdepartement nicht unter den Artikel 271 des Strafgesetzbuches fallen – also keine „verbotene Handlung für einen fremden Staat“ darstellen.

Trotz Einzelbewilligungen bleiben Datenlieferungen ans Ausland jedoch rechtlich umstritten. Jede Person, über die Daten geliefert werden, kann sich laut Datenschutzgesetz vor Gericht gegen die Datenpreisgabe zur Wehr setzen. Abzuwarten bleibt dann, wie das Gericht entscheidet. Eine problemlose, zügige Lieferung von Informationen, wie sie die USA wünschen, ist somit nicht gegeben.

Wie wird es weitergehen? Um das US-Programm zu retten, könnte es – basierend auf dem bestehenden Bewilligungsentscheid – eine Verordnung geben, die Eveline Widmer-Schlumpf bereits verklausuliert ankündigte. Dies wäre dann nichts anderes als eine Sammelbewilligung für Banken, die mit der US-Justiz kooperieren und Strafklagen entgehen wollen.

Angriff auf das Schweizer Bankgeheimnis durch die EU

Auch die EU macht mächtig Druck auf Schweizer Banken: Sie will den automatischen Informationsaustausch (AIA) – und die Schweiz nähert sich jetzt diesem Kurs an.

So heisst es im Bericht einer vom Finanzdepartement eingesetzten Expertengruppe um Professor Aymo Brunetti, dass eine Form von AIA nicht zu vermeiden sei. Die Schweiz solle aktiv bei der Formulierung der geltenden Standards im Rahmen der OECD mitwirken. Widmer-Schlumpf unterstützt diese Linie und – unter Vorbehalt – auch die Schweizerische Bankiervereinigung.

Bislang hat die Schweiz mit dem Konzept der Abgeltungssteuer versucht, dem Ausland den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auf internationalen Druck hat die Schweiz zudem 2009 in Übernahme der OECD-Standards die Amtshilfe bei Steuerbetrug auf Steuerhinterziehung ausgedehnt.

Doch alles Entgegenkommen seitens der Schweiz wird am Ende nichts nützen: Für das Ausland soll das Schweizer Bankgeheimnis fallen!

 

Oberstes Bild: © Dextroza – Shutterstock


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